Deutsche Vermieter, die aufgrund von Leerstand, problematischen Mietern oder anderen Problemen Mietausfälle hinnehmen müssen, können eine Ermäßigung der Grundsteuer beantragen. Der Artikel erläutert die Voraussetzungen, wonach mindestens 50 % der Mieteinnahmen ohne Verschulden des Eigentümers verloren gegangen sein müssen, wobei eine Steuerbefreiung von 25 bis 50 % möglich ist. Die Antragsfristen und erforderlichen Unterlagen werden detailliert beschrieben, ebenso wie regionale Leerstandsdaten, die erhebliche Unterschiede innerhalb Deutschlands aufzeigen.